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Barrierefreie Website

Barrierefreie Website: Was das BFSG wirklich verlangt — und wie wir bauen.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Seitdem kursieren Panikmails und Abmahn-Angstgeschichten — und erstaunlich wenig sachliche Information. Hier steht, wen das Gesetz tatsächlich betrifft, was Barrierefreiheit praktisch bedeutet und wie wir Websites von Anfang an so bauen, dass sie auf dem richtigen Fundament stehen. Ohne Dramatisierung, ohne leere Garantien.

Das BFSG in aller Kürze — Fakten statt Panikmache

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG, setzt eine EU-Richtlinie um und gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei anzubieten. Im Website-Kontext betrifft das vor allem den elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops, Bestellfunktionen, Online-Terminbuchungen — also Websites, über die Verbraucher Verträge abschließen oder Käufe tätigen können.

Genauso wichtig ist, wen das Gesetz nicht trifft. Kleinstunternehmen — weniger als 10 Mitarbeiter und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz — sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Und eine reine Info-Website ohne Bestell- oder Buchungsfunktion, die Visitenkarte eines Handwerksbetriebs etwa, fällt meist gar nicht erst in den Anwendungsbereich. Wer Ihnen also erzählt, jede Friseur-Homepage müsse jetzt sofort teuer umgebaut werden, weil sonst die Abmahnung droht, verkauft Angst — nicht Beratung. Ob Ihr konkreter Fall unter das Gesetz fällt, ist am Ende eine juristische Frage: Wir sind keine Rechtsberatung und ersetzen keine. Was wir können: die technische Seite sauber lösen.

Wen das BFSG typischerweise betrifft — und wen nicht

SituationBFSG relevant?
Online-Shop mit Warenkorb und BezahlfunktionJa, in aller Regel
Website mit Online-Terminbuchung oder Bestellformular für VerbraucherHäufig ja — elektronischer Geschäftsverkehr
Dienstleister unter 10 Mitarbeitern und max. 2 Mio. € UmsatzBei Dienstleistungen ausgenommen
Reine Info-Website ohne Bestell- oder BuchungsfunktionMeist nicht erfasst
Reines B2B-Angebot ohne VerbraucherkontaktMeist nicht erfasst — das Gesetz zielt auf Verbraucher

Diese Tabelle ist eine Orientierung, kein Rechtsgutachten — im Zweifel klärt ein Anwalt, wie Ihr Angebot einzuordnen ist. Aber sie zeigt das Wichtigste: Erst prüfen, ob man überhaupt betroffen ist, dann mit kühlem Kopf handeln. Wer eine Online-Terminbuchung plant oder einen Shop betreibt, sollte das Thema ernst nehmen. Wer eine reine Visitenkarten-Website hat, muss sich von Panikmails nicht treiben lassen. Und selbst wer gar nicht betroffen ist, hat gute Gründe für Barrierefreiheit — dazu gleich mehr.

Was Barrierefreiheit praktisch bedeutet

Barrierefreiheit klingt nach Paragrafen, ist aber vor allem gutes Handwerk. Die international anerkannten WCAG-Richtlinien lassen sich auf wenige Grundprinzipien herunterbrechen:

  • Ausreichende Kontraste: Text muss sich klar vom Hintergrund abheben — auch für Menschen mit Sehschwäche, auch auf dem Handy in der Sonne.
  • Tastatur-Bedienbarkeit: Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein. Davon profitieren Screenreader-Nutzer genauso wie Power-User.
  • Alt-Texte: Bilder brauchen Beschreibungen, die Vorlesesoftware wiedergeben kann — nebenbei versteht auch Google die Seite besser.
  • Klare Überschriften-Struktur: Eine logische Hierarchie, die den Inhalt gliedert, statt Überschriften nach Optik zu wählen.
  • Verständliche Formulare: Beschriftete Felder, klare Fehlermeldungen, keine Rätselraten-Pflichtfelder.
  • Lesbare Schriftgrößen: Text, der ohne Zoomen lesbar ist und sich vergrößern lässt, ohne dass das Layout zerbricht.

Das Bemerkenswerte daran: Jeder einzelne Punkt macht die Website für alle Besucher besser, nicht nur für Menschen mit Behinderung. Klare Struktur, lesbarer Text und bedienbare Formulare sind exakt das, was auch Google belohnt — Barrierefreiheit und Suchmaschinenoptimierungziehen am selben Strang.

Warum sauberer statischer Code die beste Basis ist

Viele Barrierefreiheits-Probleme entstehen gar nicht durch böse Absicht, sondern durch Technik-Wildwuchs: Baukasten-Systeme, die Überschriften als Designelemente missbrauchen, Themes mit Kontrast-Sünden ab Werk, zwanzig Plugins, die sich gegenseitig ins Markup pfuschen. Auf so einem Fundament wird jede Nachbesserung zum Flickenteppich. Wir bauen anders: statische Websites mit schlankem, semantischem HTML — jede Zeile Code von uns geschrieben und kontrolliert, ohne Plugin-Chaos, mit Ladezeiten unter einer Sekunde und PageSpeed-Werten von 95 und mehr. Genau diese Bauweise ist die beste technische Grundlage für Barrierefreiheit: Wo der Code sauber und die Struktur semantisch ist, funktionieren Screenreader, Tastaturnavigation und Zoom von selbst deutlich besser. Wie diese Arbeitsweise aussieht, zeigen wir auf der Seite zum Webdesign in Herford.

Unser Angebot — und seine ehrlichen Grenzen

Wir bauen neue Websites von Anfang an barrierefreiheitsorientiert: Kontraste, Tastatur-Bedienbarkeit, Alt-Texte, Überschriften-Hierarchie, verständliche Formulare und lesbare Typografie sind bei uns keine Zusatzoption gegen Aufpreis, sondern Teil jedes Pakets — von der Landingpage für 499 € bis zum Branding-Paket für 2.999 €. Alle Pakete und Leistungen stehen auf der Übersicht zum Website erstellen lassen, die realistische Preiseinordnung im Ratgeber Was kostet eine Website?.

Und jetzt der Teil, den Ihnen kaum ein Anbieter so deutlich sagt: Wir sind keine Rechtsberatung, und wir stellen keine zertifizierte Konformitätsprüfung nach BITV oder EN 301 549 aus. Wer eine formale Zertifizierung oder ein Rechtsgutachten braucht — etwa weil ein großer Shop nachweispflichtig ist —, braucht dafür spezialisierte Prüfstellen beziehungsweise Anwälte. Was wir liefern, ist die technische und gestalterische Grundlage nach anerkannten WCAG-Prinzipien: eine Website, die von Anfang an richtig gebaut ist, statt später mühsam nachgerüstet zu werden. Anbietern, die Ihnen „100 Prozent BFSG-Konformität garantiert" versprechen, sollten Sie übrigens genau deshalb misstrauen: Eine solche Pauschal-Garantie kann seriös niemand geben, weil die Bewertung immer vom Einzelfall abhängt.

Warum sich Barrierefreiheit auch ohne Gesetz lohnt

Selbst wenn das BFSG Sie nicht betrifft, sprechen drei nüchterne Gründe dafür, barrierefrei zu bauen. Erstens die Reichweite: In Deutschland leben Millionen Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen — dazu kommen alle, die schlicht älter werden und kleinere Schrift oder schwache Kontraste zunehmend anstrengend finden. Jede Barriere auf Ihrer Website ist ein Kunde, der zur Konkurrenz weiterklickt. Zweitens die Sichtbarkeit: Semantische Struktur, Alt-Texte und schnelle Ladezeiten sind zugleich klassische SEO-Faktoren; eine barrierefreiheitsorientierte Website startet bei Google mit Rückenwind. Drittens die Zukunftssicherheit: Die Anforderungen an digitale Barrierefreiheit werden eher strenger als lockerer. Wer heute sauber baut, muss morgen nicht teuer nachrüsten — und eine von Anfang an richtig gebaute Website ist in fünf Werktagen als Landingpage oder in zehn Werktagen als Business-Website live, inklusive 2 Änderungswünschen. Nachrüstprojekte an verbauten Altlasten dauern erfahrungsgemäß länger und kosten am Ende oft mehr als ein Neubau.

Finger weg von Overlay-Widgets

Eine Warnung zum Schluss, weil die Masche gerade Hochkonjunktur hat: Im Netz werden „Barrierefreiheits-Overlays" verkauft — Widgets, die sich per Skript über die bestehende Website legen und auf Knopfdruck Kontraste ändern oder Schriften vergrößern. Klingt bequem, gilt unter Fachleuten aber als unzureichend: Overlays reparieren nicht den fehlerhaften Code darunter, vertragen sich schlecht mit vielen Hilfstechnologien und können die Bedienung für die Menschen, denen sie angeblich helfen, sogar verschlechtern. Barrierefreiheit ist eine Eigenschaft des Fundaments, kein Aufkleber. Wer es ernst meint, baut richtig — und das ist, gemessen an unseren Festpreisen ab 499 €, oft günstiger als das Jahresabo eines Overlays, das sein Versprechen nicht hält.

Drei Pakete, drei Festpreise

Sauber gebaut von Anfang an — zum Festpreis.

Jedes Paket ist komplett: Texte, Design, Technik, Impressum und Datenschutz sind immer dabei. Kein Kleingedrucktes, keine Nachberechnung.

Damit jede Website unsere Qualitätsprüfung durchläuft: max. 6 neue Projekte pro Monat — aktuell frei: 3

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  • Logo, Farbwelt & Typografie
  • Visitenkarten & Briefpapier (Druckdaten)
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Häufige Fragen

Kurz und ehrlich beantwortet.

Gilt das BFSG für mein Unternehmen?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Unternehmen, die digitale Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher anbieten — insbesondere Online-Shops und elektronischen Geschäftsverkehr, etwa Online-Terminbuchung oder Bestellfunktionen. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Reine Info-Websites ohne Bestell- oder Buchungsfunktion fallen meist nicht darunter. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Einzelfalls brauchen Sie eine Rechtsberatung — die dürfen und wollen wir nicht ersetzen.

Was kostet eine barrierefreie Website?

Bei uns keinen Aufpreis, sondern den normalen Festpreis: Landingpage 499 €, Business-Website 999 €, Branding-Paket 2.999 € — jeweils einmalig, inklusive MwSt. Barrierefreiheitsorientiertes Bauen ist bei uns kein Zusatzmodul, sondern Teil der Arbeitsweise: semantischer Code, ausreichende Kontraste, Tastatur-Bedienbarkeit und klare Struktur von Anfang an.

Ist meine bestehende Website betroffen?

Das hängt davon ab, was sie tut. Verkauft sie etwas, nimmt sie Buchungen oder Bestellungen entgegen, richtet sie sich an Verbraucher? Dann kann das BFSG greifen — sofern Sie nicht unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme fallen. Eine reine Visitenkarten-Website mit Adresse und Öffnungszeiten ist meist nicht erfasst. Wir schauen uns Ihre Website gern an und sagen ehrlich, wo sie technisch steht; die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls gehört zu einem Anwalt.

Was prüft und baut ihr konkret?

Wir arbeiten entlang der anerkannten WCAG-Grundprinzipien: ausreichende Farbkontraste, vollständige Bedienbarkeit per Tastatur, Alt-Texte für Bilder, eine saubere Überschriften-Hierarchie, verständlich beschriftete Formulare mit klaren Fehlermeldungen, lesbare Schriftgrößen und semantisches HTML, mit dem Screenreader etwas anfangen können. Was wir nicht liefern: eine zertifizierte Konformitätsprüfung nach BITV oder EN 301 549 — dafür gibt es spezialisierte Prüfstellen.

Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?

Ehrliche Antwort: Nein. Overlay-Tools, die per Knopfdruck Kontraste ändern oder Schriften vergrößern, gelten unter Fachleuten als unzureichend — sie reparieren nicht den zugrunde liegenden Code, funktionieren mit vielen Hilfstechnologien schlecht und können die Bedienung teils sogar verschlechtern. Barrierefreiheit entsteht im Fundament der Website, nicht in einem nachträglich daraufgesetzten Widget.

Bis wann muss ich handeln?

Das BFSG gilt bereits — seit dem 28. Juni 2025. Wer neu betroffen ist, sollte das Thema also nicht auf die lange Bank schieben. Panik ist trotzdem der falsche Ratgeber: Prüfen Sie zuerst, ob Ihr Angebot überhaupt unter das Gesetz fällt, und planen Sie dann in Ruhe. Ein Neubau mit sauberer technischer Basis ist oft schneller und günstiger als das Nachrüsten einer verbauten Altlast.

Lieber gleich richtig bauen als später nachrüsten.

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